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Dirk Heidenblut
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Frage von Bernd D. •

Frage an Dirk Heidenblut von Bernd D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Heidenblut,

die zügige und differenzierte Beratung des Gesetzentwurfs zur Organspende im Ges.ausschuss freut mich sehr! Es wäre mir ein Anliegen, dass auch das Thema der zentralen Registrierung der Entscheidung der Bürger einbezogen würde.
Dieses Thema ist in jedem Fall wichtig, ganz unabhängig davon, ob es eine Entscheidungs- oder eine Widerspruchslösung geben wird! In der Antwort auf meine Frage hierzu präzisierte Frau Baerbock ihren Vorschlag: Bei der Befragung der Bürger durch die Bürgerämter sollen die Bürger Informationsmaterial und einen Code bekommen, mit dem sie am eigenen PC ihren Willen registrieren könne. Außerdem soll für die Hausärzte eine Beratungsziffer Organspende eingeführt werden.

Die beiden Hauptprobleme des Baerbock-Vorschlages werden so nicht gelöst: Es dauert 10 Jahre, bis alle Bürger befragt wurden oder einen Code bekommen haben, und die in Deutschland versicherten ca. 4,5 Mill. Ausländer werden nicht erfasst.
Wäre es nicht besser, die Einrichtung des Registers der Bundesärztekammer zu überlassen und die Eintragung der Patienten in das Register den Hausärzten plus evtl. Facharztinternisten, wobei die Registrierung dann Teil der neuen Beratungsleistung der Ärzte zur Organspende wäre? Ärztekontakte sind häufiger und niedrigschwelliger als Besuche in Bürgerämtern. Außerdem kommen nicht alle Bürger mit dem Internet zurecht.
Wichtig wäre es meiner Meinung nach auch, dass im Falle einer – von mit lebhaft gewünschten -Widerspruchsregelung die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger genauso registriert und respektiert wird wie ein „Nein“, also von Angehörigen nicht verändert werden kann.

Wie ist Ihre Haltung zur zentralen Registrierung und ihren Problemen? Würden Sie eine Behandlung des Themas im Ges.Ausschuss noch vor der Entscheidung über die Widerspruchslösung unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Meyer

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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,

mit dem Gesetz zur Organspende haben wir die nötigen Weichen gestellt, damit die faktischen Vorausetzungen in den damit zusammenhängenden Fragen der Transplantation deutlich verbessert werden. Was jetzt richtigerweise zügig folgen muss ist die, mit entsrechenden Initiativen aus dem Parlament voranzubringende, Klärung der Frage ob wir bei der bisherigen grundsätzlichen Regelung zur Organspende bleiben oder - wie auch von mir unterstützt - zur Widerspruchslösung kommen. Unabhängig von dieser Frage bleibt, da haben Sie recht, die Klärung wie der jeweils festgelegte Wille dokumentiert wird. Da ich allerdings schon davon ausgehe, dass sich das Vorgehen je nach Lösung unterschiedlich darstellen kann, halte ich es für sinnvoll die Diskussion im Rahmen der zu diskutierenden Lösungen zu führen und ich gehe, auch nach den Einlassungen des Kollegen Lauterbach, davon aus, dass der Vorschlag zur Widerspruchslösung eine hierfür passende Form der Registrierung enthalten wird. Grundsätzlich kann allerdings ein zentrales Register immer nur Dokumentationscharakter haben, die Veränderbarkeit der Entscheidung kann nicht von einem, durch wen auch immer letztlich gesteuerten, Registrierungsprozess abhängig gemacht werden. Ist sie auch abweichend von einem Registereintrag eindeutig erkennbar, dann ist sie zu beachten. Ein Angebot zur Steuerung über Ärzte, wie von Ihnen angesprochen, kann eine zusätzliche Option sein, da aber auch hier viel zu viele Lücken existieren und letztlich nicht jeder Spender Patient ist, ist dieser Weg alleine aus meiner Sicht auch keine umfassende Lösung. Wie gesagt, ich gehe davon aus die jeweiligen Anträge werden diese Frage berücksichtigen und in den anstehenden Diskussionen ist das mit zu klären.

Mit freundlichen Grüßen,

Dirk Heidenblut

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