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Dirk Bamberger
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Frage von Sophia H. •

Wie ist die Äußerung zum Datenschutz an Schulen im Koalitonsvertrag zu verstehen?

Guten Tag Herr Bamberger,
bei der Lektüre des Koalitionsvertrags bin ich über folgenden Satz gestolpert: "Zur Entlastung der Schulen werden wir in Abstimmung mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten prüfen, inwieweit die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen außerhalb der Schule wahrgenommen werden können." (S. 11). Wie ist dieser Satz zu verstehen? Bedeutet dies, dass man an Schulen davon befreien möchte, datenschutzrechtliche Verpflichtungen einzuhalten? Wie sollen die Daten der Kinder geschützt werden? Wird sich dies auch auf die Hochschulen und andere Bildungsbereiche auswirken?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir erklären könnten, was genau hier gemeint ist.

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Antwort von
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Hallo Frau H.,

Vielen Dank für Ihre Frage.

Eine Forderung aus dem Bereich Schulen bzw. von den Lehrkräften im Vorfeld der Landtagswahl beinhaltete den Wunsch die digitalen Zugänge deutlich zu erleichtern, da die bisherigen Hürden als viel zu überzogen bewertet werden.

Daher wollen wir wollen in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten prüfen, inwiefern Maßnahmen ergriffen werden können, um auch die Schulen zu entlasten. Insbesondere gehört dazu die Frage, ob Datenschutzanforderungen möglicherweise teilweise außerhalb des direkten Schulbetriebs erfüllt werden könnten, um die Belastung der Schulen zu verringern.

Ein konkretes Beispiel für die Umsetzung dieses Satzes könnte sein, dass schulische Aktivitäten, die normalerweise strengen Datenschutzanforderungen unterliegen, wie beispielsweise die Verwaltung von Schülerdaten oder die Durchführung von Online-Unterricht, in einem bestimmten Umfang außerhalb des üblichen Schulnetzwerks oder der schulischen IT-Infrastruktur stattfinden könnten.

Das bedeutet, dass beispielsweise Lehrkräfte bestimmte Unterrichtsaktivitäten oder schulische Verwaltungsaufgaben von zu Hause aus erledigen könnten, solange angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um die Datenschutzstandards einzuhalten. Dabei würden die Schulen und der Datenschutzbeauftragte gemeinsam prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um den Datenschutz auch außerhalb des direkten Schulgeländes zu gewährleisten.

 

Ich hoffe ich, konnte Ihre Frage zufriedenstellend beantworten.

 

Mit freundlichen Grüßen.

 Dirk Bamberger MdL.

 

 

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