Frage an Dietmar Bartsch von Jenny M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Dietmar Bartsch!
Bis 1961 gab es in der Bundesrepublik kein Arzneimittelgesetz, das klare Zulassungsbedingungen für Medikamente hätte vorgeben können. Das war ein schweres Versäumnis, wie gerade der Fall Contergan belegt. Die in den USA und der DDR damals geltenden arzneimittelgesetzlichen Regelungen ließen die Zulassung von Thalidomid nicht zu, da die eingereichten Unterlagen die gesetzlichen Anforderungen dieser Länder nicht erfüllten. Quellen sprechen als Folge davon von 10.000 Fällen contergangeschädigter Kinder weltweit, von denen 4000 auf Deutschland entfielen. Gesundheits-Staatssekretär Mike O´Brien hat sich im Januar 2010 im Parlament in London im Namen der britischen Regierung für vergleichbare Versäumnisse bei den 466 noch lebenden englischen Opfern entschuldigt.Gleichzeitig bestätigte er eine zusätzliche Entschädigungszahlung von umgerechnet rund 22,5 Millionen Euro an sie. Zahlreiche deutsche Conterganopfer fordern eine vergleichbare Geste der Bundesregierung an die deutschen Betroffenen. Welchen Standpunkt vertreten Sie in dieser Angelegenheit?
Sehr geehrte Frau Müller,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail. Die Fraktion DIE LINKE hat in der vergangenen Wahlperiode die Bundesregierung (und auch die Firma Grünenthal) mehrfach aufgefordert, sich offiziell bei den Contergan-Opfern und ihren Angehörigen zu entschuldigen und mit Anträgen Vorschläge in den Bundestag zur Entschädigung der Betroffenen unterbreitet. Dies werden wir auch in dieser Wahlperiode tun. Mehr zum Thema Contergan und den Aktivitäten der LINKEN dazu können Sie ausführlich auf der Homepage unseres Behindertenpolitischen Sprechers, www.ilja-seifert.de , nachverfolgen.
Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch