Sollten Abgeordnete in Ausschüssen sitzen dürfen, obwohl sie Mitglieder extremistischer Organisationen sind?
Sehr geehrte Frau Becker,vielen Dank für Ihre Arbeit! Ich bin sehr besorgt darüber, dass immer wieder Personen politische Ämter erlangen, obwohl sie extremistischen Organisationen wie beispielsweise der Identitären Bewegung nahestehen. Ich hoffe, dass Sie diese Ansicht teilen. Daher meine Frage:Hielten Sie es für problematisch, wenn folgender hypothetischer Abgeordneter der AfD Mitglied eines Bundestagsausschusses wäre? (Unabhängig von einer berechtigten prinzipiellen Ablehnung der Partei)Dieser Abgeordnete wäre Mitglied eines vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Vereins, der Personen, denen politisch motivierte Straftaten vorgeworfen werden, sowohl finanziell als auch juristisch unterstützt. Diese Unterstützung kann von dem Verein unter anderem verweigert oder gekürzt werden, wenn sich die beschuldigte Person vor Gericht für die vorgeworfene Tat entschuldigt oder mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeitet.Viele Grüße
Felix H.

