Fakt ist, dass an diesem Standort keine überwiegend "öffentliche" Nutzung mehr passieren wird, weil die öffentliche Hand diese schlicht nicht leisten kann.
Die Frage müsste sich ggf. an den Deutschen Bundestag richten.
Wenn Sie im konkreten Fall unzufrieden mit der Behandlung ihres eigenen Falles sind,
dann rate ich dazu, sich vertrauensvoll in einer Abgeordnetensprechstunde an mich oder aber Ihre zuständige/n Abgeordneten zu wenden.
Hier ist der Deutsche Bundestag zuständig.
Ich bin auf Basis der aktuellen Erkenntnisse dringend dafür, ein Verbotsverfahren einzuleiten und die AfD durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.

