
(...) So haben Arbeitgeber einen Anspruch auf den Ausbildungsbonus, wenn sie auf einem zusätzlich angebotenen Ausbildungsplatz einen Altbewerber ohne Schulabschluss oder mit einem Sonderschulabschluss, einem Hauptschulabschluss oder einem mittleren Schulabschluss mit einer höchstens ausreichenden Abschlussnote in Deutsch oder Mathematik ausbilden. Auch für die zusätzliche Ausbildung eines lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten jungen Menschen, der im Vorjahr oder früher die allgemein bildende Schule verlassen hat, erhält der Arbeitgeber den Ausbildungsbonus. (...)