
(...) Die Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben sich inzwischen auf klarere Regeln für ihre Aufgabenverteilung bei der Bankenaufsicht geeinigt. Nach der Verständigungsformel soll die für die aufsichtsrechtlichen Maßnahmen wie Erteilung und Entzug von Banklizenzen oder die Abberufung von Geschäftsleitern zuständig sein. (...)