
(...) Wäre ein Inhalt durch den Urheber gekennzeichnet, aber (noch) nicht lizensiert, soll der Rechteinhaber mehrere Optionen haben: Er könnte eine Lizenz mit der Plattform abschließen, auf eine Lizenzierung verzichten oder – wenn er seinen Inhalt nicht verbreitet wissen will – die Löschung verlangen. Für Fälle ohne digitalen Fingerprint, etwa bestimmte Remixes, sollte eine Pauschallizenz gelten. (...)