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Daniela Ludwig
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Frage von Daniel K. •

Wurden die 14% Bruttogehaltabzug für die Pensionskasse durch Eckmann-Vergleich und Erstellung des Beamtenbesoldungsgesetz bereits vergessen?

Die Stimmungsmache gegen Beamte, zuletzt von Bärbel Bas befeuert, nimmt zu: Immer wenn Geld fehlt, sind die Beamten schuld.

Doch niemand spricht über den Eckmann-Vergleich 1951 und das Bundesbesoldungsgesetz 1957. Seitdem verzichten Beamte auf 14% plus 0,2% Gehalt, um ihre Pensionen zu finanzieren.

Wo ist dieser Vorwegabzug geblieben? Vielleicht wäre es Zeit, die 14,2% auf den Besoldungsbescheinigungen auszuweisen – das Bruttogehalt müsste entsprechend angehoben werden um die Diskussionen zu beenden.

Da der Dienstherr sich weder vor sein Personal stellt, noch verfassungsgemäße Alimentation sicherstellt, könnte dies endlich Klarheit schaffen oder nicht?

Wieviel zahlen eigentlich Abgeordnete selbst in die Pensionskasse für die jährlich erworbenen 2,5% Ansprüche ein?

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