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Daniela Ludwig
CSU
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Frage von Kai D. •

Wie wollen Sie den öffentlichen Dienst und das Berufsbeamtentum attraktiver machen?

Sehr geehrte Frau Ludwig,

das Berufsbeamtentum ist heute unattraktiver denn je, an folgenden Punkten wird dies u.a. deutlich:

- Gemäß BVerfG keine amtsangemessene Besoldung

- Niedrige Besoldung insbesondere für Fachkräfte und Führungskräfte

- 41-Stunden-Woche, obwohl diese 2006 lediglich als temporäre Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung vorgesehen war

- kaum Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Laufbahnen

- häufiger werdendere Angriffe auf Beamte

- oftmals veraltete Dienstgebäude mit Renovierungs- und Sanierungsbedarf

Was wollen Sie unternehmen, um den öffentlichen Dienst und insbesondere das Berufsbeamtentum attraktiver zu machen? Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr D.,

der Wettbewerb um die besten Köpfe ist mit Blick auf demographische und gesellschaftliche Entwicklungen auch für die Bundesverwaltung zwar eine Herausforderung, aber die Ausgangslage ist für den öffentlichen Dienst beim Wettbewerb um Nachwuchskräfte besser als angenommen. 

Die Bundesverwaltung reagiert mit verschiedenen Maßnahmen, um attraktive Arbeitsbedingungen zu erhalten und zu schaffen: 

Die Einführung vielfältiger Instrumente zur Personalgewinnung und -bindung – wie teilweise höher bezahlte Eingangsämter, Personalgewinnungs- und -bindungsprämien und die verbesserte Anerkennung von Erfahrungszeiten – sind hierfür als Beispiele anzuführen. Der sog. „Instrumentenkoffer“ wird dabei regelmäßig evaluiert und ggfs. angepasst.

Bereits jetzt werden den Beamtinnen und Beamten des Bundes zahlreiche Möglichkeiten geboten, ihre Arbeitszeit flexibel auszugestalten und Beruf, Familie und Pflege zu vereinbaren – etwa durch die Möglichkeit zur Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden für Beamtinnen und Beamte, die nahe Angehörige pflegen oder für ein Kind unter 12 Jahren Kindergeld erhalten sowie durch Teilzeit, Gleitzeit, Sabbaticals, Langzeitkonten oder das mobile Arbeiten. Die Diskussion um eine attraktive und beschäftigtenfreundliche Arbeitszeitgestaltung sollte sich angesichts dessen nicht auf die Höhe der Wochenarbeitszeit beschränken. 

Bei Wünschen nach einer politischen Entscheidung, den Umfang der Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes abzusenken, ist Folgendes zu bedenken: Der öffentliche Dienst hat seine Krisenfestigkeit und hohe Leistungsfähigkeit in den letzten Jahren bewiesen und wird diese auch weiterhin sicherstellen müssen. Dies gilt insbesondere angesichts der ressourcenintensiven Aufgaben in der Bundesverwaltung, der nach wie vor bestehenden hohen Arbeitsbelastung und den von der demografischen Entwicklung geprägten Personalbedarfen der Bundesverwaltung. Die anspruchsvolle Lage würde durch ein Stundenfehl verschärft.

Das Thema der Personalentwicklung gestaltet der Bund sowohl horizontal als auch vertikal durchlässig aus. Für den Wechsel in höhere Laufbahnen stehen bereits mehrere Instrumente zur Verfügung. Diese sehen unterschiedliche Verfahren zur erforderlichen Qualifizierung für die Aufgaben der jeweiligen höheren Laufbahn vor. Derzeit werden sowohl die Einführung weiterer Verfahren als auch eine Erleichterung bei den Zulassungsvoraussetzungen für die bestehenden Verfahren geprüft. Die rechtlichen Grundlagen für den Wechsel in eine andere Laufbahn derselben Laufbahngruppe (sog. „horizontaler Laufbahnwechsel“) sind bereits erheblich flexibilisiert, so dass bei entsprechendem dienstlichem Bedarf davon Gebrauch gemacht werden kann. Anzumerken ist, dass die Laufbahnen des Bundes ohnehin schon weit gefasst sind und es so für den Wechsel zwischen vielen verschiedenen Verwaltungszweigen überhaupt keines Laufbahnwechsels bedarf. 

Zum Thema Gewalt gegenüber Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist festzuhalten, dass das BMI sich bereits seit Jahren gemeinsam mit den Gewerkschaften dafür einsetzt, dass Behörden Betroffene bestmöglich und passgenau unterstützen. Das BMI hatte daher in Zusammenarbeit mit dbb und DGB eine sehr breit angelegte Studie des Deutsche Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung (FÖV) zum Thema Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse im Rahmen eines Kongresses im August 2022 vorgestellt worden sind. Es konnten wichtige Ansatzpunkte für gezielte Präventions- und Nachsorgemaßnahmen identifiziert werden. In der Folge hat es weitere Veranstaltungen des DGB und des dbb zu diesem Themenkomplex gegeben, und das BMI hat im Mai 2024 zu diesem Thema mit den Ländern einen Austausch zu guten Praktiken durchgeführt.

Über die genannten Maßnahmen hinaus ist im Koalitionsvertrag das Ziel verankert, „durch eine Fachkräfteoffensive die Qualität und Verlässlichkeit im öffentlichen Dienst“ zu sichern. Gerade auch zur Bewältigung der sicherheitspolitischen Zeitenwende ist der Bund zur personellen Ertüchtigung auf hochqualifiziertes Personal angewiesen. 

Die Frage veralteter Dienstgebäude mit Renovierungs- und Sanierungsbedarf fällt in den Aufgabenbereich der BImA und damit in den Geschäftsbereich des BMF. Hierzu würde ich Sie bitten, sich an das BMF zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen 

Daniela Ludwig

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