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Frage von Daniel K. •

Ist ein absolutes Streikverbot bei fortdauernder Unteralimentation und fehlendem effektiven Rechtsschutz noch verfassungsgemäß?

Der Eindruck drängt sich auf, dass die seit 6 Jahren ausbleibende verfassungsgemäße amtsangemessene Alimentation nicht zufällig erfolgt, sondern auch darauf abzielt, den Umfang möglicher Nachzahlungen zu minimieren. Die Einführung eines fiktiven Partnereinkommens würde diese faktische Abkehr von der individuellen Fürsorge- und Alimentationspflicht weiter verfestigen.

Wenn Beamten, Polizei und Soldaten statt eines Streikrechts ausschließlich der Klageweg verbleibt, dieser jedoch regelmäßig 10 bis 20 Jahre dauert, ist effektiver Rechtsschutz faktisch nicht gegeben.

Ein Rechtsstatus, in dem

– verfassungswidrige Zustände über Jahrzehnte fortbestehen,

– erhebliche finanzielle Vorleistungen erforderlich sind und

– erhebliche gesundheitliche sowie familiäre Belastungen entstehen,

führt faktisch zu einer strukturellen Rechtlosstellung gegenüber dem Dienstherrn.

Ist ein absolutes Streikverbot bei fortdauernder Unteralimentation und fehlendem effektiven Rechtsschutz noch verfassungsgemäß?

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr K.,

die Bundesbesoldung war bisher nicht Gegenstand von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Gleichwohl sieht auch der Bund seit den Beschlüssen des BVerfG zu den Besoldungsgesetzen der Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen vom 4. Mai 2020 bzw. des Landes Berlin vom 17. September 2025 besoldungsrechtlichen Handlungsbedarf.

Vor diesem Hintergrund verzichtet der Bund aufgrund des Rundschreibens des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 14. Juni 2021 seit dem Jahr 2021 fortlaufend auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung entsprechender Ansprüche sowie auf die Einrede der Verjährung. Das vorgenannte Rundschreiben bleibt so lange in Kraft, bis gesetzliche Regelungen zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene vom parlamentarischen Gesetzgeber beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind. Erforderliche Nachzahlungen werden von Amts wegen geleistet. Damit sind die Interessen der Beamten und Soldaten des Bundes gewahrt. 

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass das BMI zeitnah einen Referentenentwurf zur gesetzlichen Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene vorlegen und ihn nach Einleitung der Ressortabstimmung auf seiner Internetseite veröffentlichen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Ludwig

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