Ist ein absolutes Streikverbot bei fortdauernder Unteralimentation und fehlendem effektiven Rechtsschutz noch verfassungsgemäß?
Der Eindruck drängt sich auf, dass die seit 6 Jahren ausbleibende verfassungsgemäße amtsangemessene Alimentation nicht zufällig erfolgt, sondern auch darauf abzielt, den Umfang möglicher Nachzahlungen zu minimieren. Die Einführung eines fiktiven Partnereinkommens würde diese faktische Abkehr von der individuellen Fürsorge- und Alimentationspflicht weiter verfestigen.
Wenn Beamten, Polizei und Soldaten statt eines Streikrechts ausschließlich der Klageweg verbleibt, dieser jedoch regelmäßig 10 bis 20 Jahre dauert, ist effektiver Rechtsschutz faktisch nicht gegeben.
Ein Rechtsstatus, in dem
– verfassungswidrige Zustände über Jahrzehnte fortbestehen,
– erhebliche finanzielle Vorleistungen erforderlich sind und
– erhebliche gesundheitliche sowie familiäre Belastungen entstehen,
führt faktisch zu einer strukturellen Rechtlosstellung gegenüber dem Dienstherrn.
Ist ein absolutes Streikverbot bei fortdauernder Unteralimentation und fehlendem effektiven Rechtsschutz noch verfassungsgemäß?

