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Daniela Ludwig
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Frage von Tutilo W. •

Frage an Daniela Ludwig von Tutilo W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Raab,

ich bin Rentner und habe einen wesentlichen Teil meiner Ersparnisse als private Zusatzversorgung in einem bisher durch das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) staatlich geförderten Bioenergiefonds (Geno Bioenergiefonds 1) angelegt.
Durch die Neufassung dieses Gesetzes (EEG 2009) wird diese Förderung auch von bereits bestehenden Altanlagen massiv eingeschränkt. Dies würde den von mir privat geleisteten Anteil zu meiner Altersicherung sehr stark reduzieren. Ebenso konterkariert es meines Erachtens die Initiative von Bürgern, den Einsatz erneuerbarer Energien zu unterstützen.
Des weiteren bin ich der Meinung dass die Neufassung des Gesetzes EEG 2009 einen unzulässigen Eingriff in das durch das Grundgesetz geschützte Grundrecht auf Eigentum, Art.14 GG darstellt.
Ich weiß nicht, wie viele Bundesbürger außer mir noch von dieser Problematik betroffen sind.

Die Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben jedenfalls im November 2008 im Bundesrat einen Gesetzesantrag gestellt, der darauf abzielt, § 19 Abs. 1 EEG 2009 in die Übergangsregelung des § 66 EEG 2009 aufzunehmen. Dadurch würde der Bestandsschutz bei der Vergütung bereits bestehender Biogasanlagen gewährleistet, die vor Inkrafttreten des EEG 2009 in Betrieb genommen wurden.
Der Gesetzesantrag passierte am 28. November 2008 den Bundesrat und wurde der Bundesregierung vorgelegt, die ihn nun Anfang Februar dem Bundestag zur Beschlussfassung vorlegen wird.
Als Bürger Ihres Wahlkreises bitte ich Sie dringend, im Bundestag für diese oben genannte Gesetzesänderung zu stimmen, um langwierige und kostenaufwändige Verfassungsbeschwerden überflüssig zu machen.
Ich würde gerne von Ihnen wissen, wie Sie zu diesem Sachverhalt stehen?

Mit freundlichen Grüßen
Wagner Tutilo

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Wagner,

viele Bürger haben sich hinsichtlich dieser Thematik an uns Bundestagsabgeordnete gewandt und meine Fachkollegen haben sich bereits seit langem dieses Themas angenommen.

Ich antworte Ihnen erst heute, da ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten wollte, das aber mittlerweile zumindest eine Entscheidung zu einem Antrag gefällt und somit eine Tendenz gezeigt hat.

Hintergrund der Problematik ist, dass etliche Betreiber von großen Biogasanlagen in Kenntnis der Vorschriften des EEG2004 (§3 Abs.2) ihre Anlage modulartig aufgebaut haben, um eine hohe Vergütung für Kleinanlagen zu erhalten, obwohl es sich um eine Großanlagen handelte. Dies stellte eine missbräuchliche Nutzung des Anlagenbegriffes dar, so dass vom Gesetzgeber eingegriffen werden musste.

Die Sie betreffende Problematik beim Anlagenbegriff nach § 19 EEG war der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bei der Novellierung bekannt. Der Ansatz der Union war deshalb auch, Bestandsanlagen von der neuen Regelung auszunehmen, um Bestandsschutz und Investitionssicherheit zu gewährleisten.

Aus diesem Grunde hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits Ende Mai 2008 einen diesbezüglichen Antrag in die Koalitionsverhandlungen mit der SPD-Fraktion eingebracht. Die SPD hatte sich allerdings vehement für eine Anwendung des Anlagenbegriffs auch für bestehende Anlagen eingesetzt und hat den Antrag unserer Fraktion in den Verhandlungen zum EEG abgelehnt. Um die Novelle des EEG insgesamt nicht scheitern zu lassen, was die SPD sonst getan hätte, hat die Union daher der rückwirkenden Regelung widerstrebend zugestimmt.

Der Bundesrat hat in seinem Beschluss im Sommer 2008 das Thema noch einmal aufgegriffen und die Bundesregierung gebeten, die Folgen der Regelung nach Inkrafttreten des EEG noch einmal zu prüfen.

Die Bedeutung und Tragweite der Problematik haben insbesondere meine Fachkollegen auf Bundestagsebene mehrfach thematisiert und entsprechend eingebracht. Der Koalitionspartner hat sich an dieser Stelle aber konsequent nicht verhandlungsbereit gezeigt.

Am 18. Februar hat das Bundesverfassungsgericht nun den Antrag eines EEG-Stromerzeugers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie hier:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-015.html

Die Entscheidung fiel allerdings denkbar knapp mit fünf zu drei Richterstimmen aus. Es verbleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seiner endgültigen Entscheidung die Bestandsanlagen schützt und so die vom Koalitionspartner verweigerte Lösung herbeiführt.

Alternativ kann auf politischer Ebene in dieser Legislatur mit einer Kehrtwende beim Koalitionspartner und somit einer Ihnen zugute kommenden Lösung, wohl nicht mehr gerechnet werden.

Es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen keine unmittelbar positivere Nachricht zukommen lassen kann, aber „Große Koalition“ bedeutet auch immer „Große Kompromisse“.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Raab, MdB

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