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Antwort von Daniel Oetzel
FDP
• 11.02.2020

Sehr geehrter Herr Walser,es geht Ihnen also nicht darum, in Frage zu stellen, dass Inobhutnahmen geboten sein können, sondern darum zu betonen, dass Ihrer Ansicht nach diejenigen Personen, die Inobhutnahmen in Hamburg durchführen, dazu nicht befugt seien, weil sie nicht verbeamtet sind.Ich kann mich nur wiederholen: Diese Frage ist keine, die politisch beantwortet werden kann, sondern juristisch beantwortet werden muss. Wenden Sie sich gegebenenfalls an den Eingabenausschuss der Bürgerschaft.Viele Grüße,Daniel Oetzel (...)

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FDP
• 07.02.2020

(...) Ihre Argumente scheinen mir eher juristischer Natur zu sein. Eine juristische Prüfung Ihrer Argumentation kann ich nicht vornehmen. Wenden Sie sich gegebenenfalls an den Eingabenausschuss der Bürgerschaft! (...)

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FDP
• 07.02.2020

(...) vielen Dank für Ihre Anfrage! Der Link zur offiziellen Tourismus-Seite der Stadt irritiert mich sehr. Ich gebe Ihnen völlig Recht, dass der von Ihnen zitierte Text nicht geeignet ist, für Hamburg zu werben.Ich werde mich in einer Anfrage an den Senat wenden und das Thema aufnehmen. (...)

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