Antwort ausstehend von Daniel Lede Abal BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Foto: Valentin Marquardt
3) Rechtlich besteht die Möglichkeit, eine Partei zu verbieten - nämlich dann, wenn sie sich gegen die freiheitliche und demokratische Ordnung wendet. Das ist aber an sehr hohe Hürden geknüpft. Ich bin deshalb der Auffassung, dass man einen solchen Antrag dann stellen sollte, wenn man ihn für gut begründet und aussichtsreich erachtet. Am Ende sollte das jede und jeder für sich selbst beurteilen.