
die Strand-, Stadt- und Straßenreinigung ist Aufgabe der Kommunen. Inwieweit man Bürgerinnen und Bürger an der Bewältigung dieser Aufgaben beteiligt bzw. Anreize dazu schafft, liegt ebenfalls im Ermessen der kommunalen Selbstverwaltung.
CDU/Sönke Ehlers
die Strand-, Stadt- und Straßenreinigung ist Aufgabe der Kommunen. Inwieweit man Bürgerinnen und Bürger an der Bewältigung dieser Aufgaben beteiligt bzw. Anreize dazu schafft, liegt ebenfalls im Ermessen der kommunalen Selbstverwaltung.
das operative Personalgeschäft, wie etwa Einstellungs- und Auswahlverfahren, findet in den jeweiligen Fachressorts statt. Dort wird auch der Personalbedarf ermittelt und aktuell vor dem Hintergrund notwendiger Sparmaßnahmen und der direkten Folgen auf den Arbeitsmarkt durch den Fachkräftemangel auf den Prüfstand gestellt.
Die geplanten Maßnahmen, auf die Sie sich in Ihrer Frage beziehen, sind bereits seit November 2024 nicht mehr aktuell
Eine Anpassung der Landesverordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten ist aktuell nicht vorgesehen
Schleswig-Holstein hat sich in der Vergangenheit für eine bundeseinheitliche Lösung stark gemacht, da wir der Auffassung sind, dass die Förderung von Kinderwünschen nicht von der jeweiligen Wohnregion abhängig sein sollte.