Aufgrund dieser verfassungsrechtlich verbürgten besonderen Stellung haben die Beamtinnen und Beamten besondere Rechte aber auch Pflichten gegenüber dem jeweiligen Dienstherrn.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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