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Daniel Bettermann
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Frage von Dario Luca S. •

Warum befürworten Sie die Verbote von Springmessern (seitlich und OTF), obwohl die reine Öffnungsmechanik ein Messer nicht gefährlicher macht als ein frei erhältliches Küchenmesser?

Sehr geehrter Herr Bettermann,die Verschärfungen von 2003 und 2024 verfehlen ihr Ziel komplett. Reine Verbote schaffen keine Sicherheit, sondern schränken nur die Freiheit von Sammlern und gesetzestreuen Bürgern ein.Fakt ist: Mit den Reformen wurden automatische Springmesser – sowohl seitlich öffnende als auch OTF-Messer – kriminalisiert oder im Besitz extrem eingeschränkt. Fakt ist aber auch: Ein Federmechanismus macht eine Klinge im Kern nicht gefährlicher. Gewalttäter nutzen für ihre Taten statistisch gesehen keine teuren, mechanischen Sammlermesser, sondern greifen zu einfachen, überall frei verkäuflichen Küchenmessern.Ich fordere Sie daher auf:Rücknahme der pauschalen Besitz- und Führungsverbote für Springmesser und OTF-Messer.Kriterien im Waffenrecht nach realer Gefährlichkeit statt nach optischen oder mechanischen Merkmalen auszurichten.Konsequente Strafverfolgung echter Gewalttäter anstatt Kriminalisierung unbescholtener Bürger und Sammler.Wie rechtfertigen Sie diesen Eingriff?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr Dario S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die von Ihnen genannte Verabschiedung des Waffenrechts (2003) sowie dessen Änderungen (2024) verfolgten das Ziel, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen und den Missbrauch von Waffen und Munition zu verhindern. 

Ich nehme war, dass insbesondere der Aspekt der wahrgenommenen Freiheitseinschränkungen für Sie von Belang ist. Gerne möchte ich Ihnen im Folgenden hieran anknüpfend meine Perspektive erläutern. 

Sie haben damit einen wichtigen Punkt gemacht: In einer liberalen Demokratie wie der unseren ist es zwingend erforderlich, dass der Gesetzgeber im Rahmen der von ihm getroffenen Entscheidungen dafür Sorge trägt, dass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden. Unsere Verfassung garantiert die Freiheit der Einzelnen. Sie schützt die individuelle Persönlichkeit und insbesondere auch die Freiheit der Meinungsfreiheit, die es jedem Menschen ermöglicht, seine Werte und Überzeugungen zu leben und auszudrücken. An dieser Stelle kommt allerdings ein Aspekt dazu: Eben, weil wir in einer Demokratie leben, welche auf dem Zusammenleben der Vielen aufbaut, sind der Freiheit des Einzelnen Grenzen gesetzt. Und dies gilt immer dann, wenn die Rechte einer anderen Person verletzt werden oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen wird.

In dieser Lesart ist auch die von Ihnen angesprochene Novelle des Waffenrechts zu verstehen. Zur Gewährleistung der Sicherheit der Mehrheit der Bevölkerung ist das Führen von Messern auf öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten oder Messen seit zwei Jahren untersagt, unabhängig von Klingenlänge und Öffnungsmechanismus. 

Dem Gesetzgeber war hier wichtig, klarzustellen, dass er kein pauschales und vor allem kein undifferenziertes Verbot möchte, das unverhältnismäßig Grenzen setzt, wo diese nicht notwendig sind und die Bevölkerung unter Generalverdacht stellt. Jeder, der einen berechtigten Grund vorweisen kann, der das Tragen eines Messers aus Berufsgründen oder bestimmten freiheitsbezogenen Zwecken wie der Jagd oder Ausübung des Sports erforderlich macht, darf dies unter klaren Vorgaben weiterhin tun. Auch das Führen eines Springmessers bleibt möglich: Soweit nachweisbar ein berechtigtes Interesse zur zwingenden Nutzung des Messers besteht, oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, dürfen Messer mitgetragen werden. Für alle anderen Personen sind Springmesser verboten.

Ich persönlich finde das einen guten Kompromiss. Quasi Waffenrecht mit Augenmaß. 

Was auch bei dem für Waffenbehörden geltenden Umgang sichtbar wird: Im Vergleich zu früher haben diese heute deutlich mehr Befugnisse zur Sicherstellung von Waffen. Hierbei müssen sie aber immer geltend machen, dass aus Sicherheitsgründen Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Waffenbesitzers vorliegen. Und auch, dass seit Verabschiedung der Gesetzesnovelle eine umfassende Bewertung durch die Bundespolizei im Falle von Personen verpflichtend ist, die in ihrer Vergangenheit eine staatsgefährdende oder extremistische Straftat begangen haben, war dringend nötig. Die Schwerpunktänderungen setzten starke Akzente für mehr Sicherheit und stellen sicher, dass wir als Staat in der Frage nach Zulässigkeit des Waffenbesitzes die Hintergründe einer Person stärker in den Blick nehmen können und auf diese Weise gefährdende Tendenzen frühzeitig erkennen. Waffen gehören nicht in falsche Hände. Als SPD geht es uns darum, extremistische Bestrebungen intensiv zu überwachen und unsere Sicherheitsbehörden dahingehend zu stärken, dass sie im Falle vorliegender Erkenntnisse über mögliche verfassungsfeindliche Aktivitäten den Zugang zu einer Waffe bestmöglich kontrollieren und unmittelbar eingreifen können. Der Schutz unserer Demokratie, dessen Institutionen und der Bürgerinnen und Bürger hat oberste Priorität.

Auch hier orientiert sich der Staat also am Prinzip der Angemessenheit. 

Und von eben dieser ist auch die Waffenpolitik der aktuellen Bundesregierung geleitet: Im Koalitionsvertrag haben sich SPD und Union darauf verständigt, das Waffenrecht umfassend zu evaluieren und es weiterzuentwickeln. Damit soll auch sichergestellt werden, dass das Waffenrecht nicht übereilt verändert wird. Im Kern geht es darum, es praxisorientierter und anwenderfreundlicher zu machen sowie die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Verfahren sollen effektiver und digitaler gemacht werden. Außerdem soll dafür Sorge getragen werden, dass insbesondere Extremisten oder Menschen mit ernsthaften psychischen Erkrankungen nicht legal Waffen besitzen. 

Wie mir meine zuständigen Kolleginnen und Kollegen aus dem Innenausschuss mitgeteilt haben, läuft die Evaluation bereits. Eingeleitet wurde sie im Herbst mit einer Verbände- und Länderbeteiligung, an welcher sich über 60 Verbände beteiligt haben. In den Stellungnahmen wurde auch das Thema Messerverbote angesprochen. Vorfestlegungen sind aber in meiner Auffassung nicht sinnvoll, bevor finale Erkenntnisse vorliegen. Die zweite Phase soll im Sommer starten. Ergebnisse wurden für Ende des Jahres in Aussicht gestellt. Sofern sich zeigt, dass Maßnahmen nicht ihre Wirkung erzielen, wird es darum gehen, gesetzgeberisch umzusteuern und das Waffenrecht anpassen. Jetzt müssen wir allerdings erstmal die Evaluierung abwarten. 

Wir brauchen pragmatische und rechtssichere Lösungen, die effektive Maßnahmen gegen illegalen Waffenhandel stärken und gleichzeitig legale Waffenbesitzer entlasten.

Sofern Sie hierzu oder einem weitere Thema Fragen haben, können Sie sich natürlich jederzeit gern erneut an mich wenden.

Herzliche Grüße aus Kassel 

 Ihr Daniel Bettermann, MdB

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