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Dagmar Wöhrl
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Frage von Robert S. •

Frage an Dagmar Wöhrl von Robert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Frau Wöhr,

wie stehen sie zur massenhaften Verhaltensauswertung von Mitarbeitern und die massenhafte Auswertung von Kundendaten zur Profisteigerung?

Ist es für Sie in Ordnung, wenn eine Firma Geld für ein Treffen mit dem Bundesjustizminister bezahlt?

Vielen Dank!

mfg
Robert Schwaben

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schwaben,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Auswertung des Verhaltens von Mitarbeitern muss sich ganz klar in den rechtlichen Grenzen bewegen. Sicher kann es für Unternehmen im Sinne der Prozessoptimierung und der Arbeitseffizienz sinnvoll sein, Erhebungen vorzunehmen, um Abläufe zu verbessern. Bei diesen Maßnahmen müssen aber immer die rechtlichen und betrieblich vereinbarten Bestimmungen eingehalten werden, damit gegenseitiges Vertrauen nicht zerstört wird. Auch die Auswertung von Kundendaten ist nicht per se schlecht. Wichtig ist aber bei der Auswertung von Kundendaten, besonders auch bei Fragen der Auswertung von Daten durch dritte Stellen, dass der Kunde der Verwendung seiner Daten ausdrücklich zugestimmt hat und dass die Frage nach seiner Einwilligung von der Form her klar und transparent gestaltet ist. Mit Ihrer Frage nach der Bezahlung für Treffen mit dem Bundesjustizminister beziehen Sie sich wahrscheinlich auf die Berichte über die sogenannten "Vorwärts-Gespräche", die nach Medienberichten von der Firma Network Media GmbH vermittelt wurden. Diese Art von Vermittlung von politischen Entscheidungsträgern gegen Gebühren halte ich für problematisch.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar G. Wöhrl