Prof. Dr. Claudia Schmidtke (CDU)
Claudia Schmidtke
CDU
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Frage von Michael v. •

Frage an Claudia Schmidtke von Michael v. bezüglich Gesundheit

Schon weit unter den deutschen Grenzwerten treten durch den Mobilfunk Krebs und Erbschäden auf, aber auch Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Fruchtbarkeitsstörungen und vieles mehr (https://kompetenzinitiative.com/broschuerenreihe/). Die Grenzwertfestlegung erfolgt unter der Initiative der ICNIRP, die als privater, industrienaher Verein der Mobilfunkindustrie agiert. Dieser Verein wählt seine Mitglieder selbst aus. Das sind sogenannte Wissenschaftler, die behaupten, die Strahlung sei unterhalb der Grenzwerte ungefährlich. Zudem gibt es zwischen dem ICNIRP und dem Bundesamt für Strahlenschutz, der EU-Kommission und der WHO personelle Verflechtungen (https://klaus-buchner.eu/wp-content/uploads/2019/06/FB-Mobilfunk_Web_26-06-19-1.pdf). Wie ist es möglich, dass ein privater Verein mit Nähe zum Mobilfunk tonangebend ist, wenn es um Strahlenbelastung bzw. Strahlenschutz durch Mobilfunk geht? Warum wird dazu kein wissenschaftlich anerkanntes, neutrales bzw. unabhängiges Gremium herangezogen, um die Bevölkerung und deren politischen Vertreter vor Gesundheitsschäden durch Strahlenbelastung zu informieren bzw. zu schützen, zumal durch den geplanten Ausbau von 5G die Strahlenbelastung noch intensiviert wird?

Prof. Dr. Claudia Schmidtke (CDU)
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr v. L.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie Ihre Besorgnis über eine zu hohe Strahlenbelastung durch den Mobilfunk darlegen.

Die derzeit gültigen Grenzwerte für Mobilfunkanlagen sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) festgelegt. Diesen Bereich bearbeiten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Grenzwerte basieren auf einer wissenschaftlichen Risikobewertung durch internationale und nationale Gremien, zu denen neben der von Ihnen erwähnten International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) gehören. Dieser heterogene Bewertungsprozess stellt eine Voraussetzung für die Zuverlässigkeit der Grenzwerte dar.

Die Einschätzungen, dass schädliche Auswirkungen der hochfrequenten elektromagnetischen Felder unterhalb der Grenzwerte auf die menschliche Gesundheit zu befürchten sind, teilt die Bundesregierung nicht. Beim Ausbau des Mobilfunks und insbesondere dem Aufbau der 5G-Netze sollte mit der Frage der elektromagnetischen Felder (EMF) sorgsam umgegangen werden. Das kann gelingen, wenn die bestehenden hohen Sicherheitsstandards beim vorbeugenden Gesundheitsschutz erhalten bleiben. Die 5G-Strategie der Bundesregierung sieht genau das vor. Ebenso sollten die elektromagnetischen Felder bei Ausbau und Nutzung des Mobilfunks auf das notwendige Maß minimiert werden, damit wir auch in Zukunft für weitere funkbasierte Innovationen offenbleiben können.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wird neben der Förderung des technologischen Fortschritts, die durch den anstehenden weiteren Mobilfunknetzausbaus zu erwarten ist, bei ihrer Arbeit auch stets die von Ihnen adressierten gesundheitsrelevanten Aspekte mitberücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Claudia Schmidtke, MBA