Claudia Lenger-Atan, Wahlkreis Tübingen
Claudia Lenger-Atan
MLPD
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Frage von Thomas S. •

Frau Lenger-Atan, die MlPd wird durch den Verfassungsschutzes beobachtet da sie in grossen Teilen nicht mit der FDGO konform ist .Wie stehen Sie persönlich zur FDGO ?

Claudia Lenger-Atan, Wahlkreis Tübingen
Antwort von
MLPD

Das Grundgesetz war natürlich nach der faschistischen Hitler-Diktatur ein bedeutender Fortschritt - es gestand der Bevölkerung demokratische Rechte und Freiheiten zu, nach denen die Menschen sich sehnten. Gleichzeitig manifestierte es unter Bruch des Potsdamer Abkommens die Spaltung Deutschlands. Diese ging eben nicht von der DDR aus,  in der damals eine fortschrittliche antifaschistische Ordnung aufgebaut wurde. 

Das Grundgesetz schreibt jedoch eindeutig die herrschenden kapitalistischen Verhältnisse fest,  Ausbeuterordnung und kapitalistischen Eigentumsverhältnisse, gut sichtbar an Steuergesetzen, Erbrecht und Vielem mehr. D.h. objektiv gilt es besonders für diejenigen, die Geld und Macht haben.

Bei Beratung und Verabschiedung 1949 lehnte die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) das Grundgesetz klar ab. Zugleich begrüßte der Vorsitzende der KPD Max Reimann die darin festgeschriebenen bürgerlich-demokratischen Grundrechte. Er hat auch weitsichtig hervorgehoben, dass die KPD die im Grundgesetz enthaltenen demokratischen Rechte und Freiheiten energisch verteidigen werde gegen die Verfasser des Grundgesetzes.

Wir kritisieren das Grundgesetz und führen gleichzeitig konsequent den Kampf um Verteidigung und Erweiterung der bürgerlich-demokratischen Rechte und Freiheiten. Gilt die "FDGO" wirklich für alle Menschen? Die, die  sie in den Himmel loben, treten zunehmend die wenigen demokratischen Rechte darin mit Füßen: Artikel 16, das grundgesetzlich verbriefte Asylrecht ist nach jahrelanger Aushöhlung fast weg.  Das Grundgesetz bestimmte u.a., dass bei Wiedervereinigung über die Verfassung im Volk abgestimmt wird (Art. 146 GG). 1990? Keine Rede mehr davon. Menschenwürde? Wird v.a. Armen (siehe Hartz- Gesetze, die z.B. kein Bankgeheimnis haben), Wohnungslosen, Geflüchteten real verweigert. Das Recht auf geschützte Wohnung und eigne Daten wird derzeit mit diversen Polizeigesetzen massiv ausgehöhlt, Millionen Bürgern bespitzelt auf bloßen Verdacht hin, sie "könnten" irgendwann mal straffällig werden usw.*2

Und der demokratisch überhaupt nicht kontrollierbare Verfassungsschutz? Steht der denn selber auf dem "Boden des Grundgesetzes"? Siehe NSU- Skandal. Der kann eigentlich alles behaupten, auch über die MLPD.

*1: Quelle Humbold-Uni Berlin, historischer Kalender *2 Quelle neues Polizeigesetz BaWü: TELEPOLIS: Onlinedurchsuchung auf bloßen Verdacht..….Dies zeigt, dass die Polizei die neuen Befugnisse sehr weit interpretiert und die Bewertung der Gesetzmäßigkeit den Gerichten überlässt. Dies ist insbesondere deshalb gefährlich, weil diese Maßnahmen bereits dann durchgeführt werden können, wenn "das individuelle Verhalten der betroffenen Person die konkrete Wahrscheinlichkeit begründet, dass sie [eine Straftat nach §129a]"6 begehen könnte. Diese sehr schwammige Formulierung findet sich wortgleich in der Definition des Begriffs der "drohenden Gefahr" im bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG). Wann jedoch ist der Begriff der "konkreten Wahrscheinlichkeit" erfüllt? Diese Entscheidung bleibt den Gerichten überlassen.