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Claudia Cormann
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Frage von Karsten D. •

Während die FDP auf Bundesebene für das Wahlrecht ab 16 steht haben Sie in NRW dagegen gestimmt. Wieso lehnen Sie ein Wahlrecht mit 16 ab?

Liebe Frau Cormann,

in einem liberalen Demokratiewesen ist jeder, der imstande ist, eine eigene (politische) Meinung zu bilden, am Wahlprozess zu beteiligen. Erst so kann man den hohen Anforderungen einer angemessenen Demokratie gerecht werden. Hier sieht die FDP das Wahlrecht ab 16 als angemessen.

Sie und Ihre Fraktion haben hierbei entschieden gegen ein Wahlrecht ab 16 abgestimmt und somit den Ausbau unserer Demokratie abgelehnt, so wie ich das sehe.

Wieso lehnen Sie ein Wahlrecht ab 16 ab? Wie begründen Sie Ihre Entscheidung im Landtag, gegen den Entwurf damals zu stimmen?

Danke für Ihre Antwort im Voraus.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr D.

Im Bundestag gab es einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Anpassung des Aktiven Wahlrechts (Wahlalteranpassungsgesetz, 19/23687) sowie einen Antrag der Liberalen mit dem Titel „Wahlrecht ab 16“ (19/23926) abgelehnt. Der Gesetzentwurfs wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen von FDP, Die Linke und Grüne abgelehnt. Der Antrag fand gegen die Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der FDP und Linke bei Stimmenthaltung der Grünen keine Mehrheit. Den Entscheidungen lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/29812) zugrunde.

Die FDP-Fraktion will bei künftigen Wahlen zum Bundestag und zum Europäischen Parlament auch 16- und 17-Jährigen das aktive Wahlrecht einräumen. Dies geht aus ihrem Gesetzentwurf (19/23687) hervor. Danach soll im Grundgesetz-Artikel 38 Absatz 2 die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht vom vollendeten 18. auf das vollendete 16. Lebensjahr gesenkt sowie das Bundes- und das Europawahlgesetz entsprechend angepasst werden.

In der Vorlage kritisiert die Fraktion, dass gegenwärtig mehr als 1,5 Millionen Bundesbürgern im Alter zwischen 16 und 18 Jahren allein aufgrund ihres Alters das aktive Wahlrecht verwehrt bleibe. Eine „Unfähigkeit zur politischen Willensbildung“ bei Personen in diesem Alter könne aber nicht beobachtet werden. Auch mangele es 16- und 17-Jährigen im Vergleich zu 18-Jährigen nicht an Einsichts- oder Urteilsfähigkeit. „Menschen diesen Alters sind in gleichem Umfang in der Lage, Verantwortung zu übernehmen und ihren politischen Willen angemessen zu kommunizieren“, argumentieren die Abgeordneten. Ein Ausschluss vom aktiven Wahlrecht ist daher nicht zu rechtfertigen.„

Antrag der FDP

Auch mit ihrem Antrag (19/23926) wollen die Liberalen für künftige Wahlen zum Bundestag und zum Europäischen Parlament 16- und 17-Jährigen das aktive Wahlrecht einräumen. Ferner wird die Bundesregierung in der Vorlage aufgefordert, “auf allen Ebenen ein Jugendparlament zu schaffen, in denen jeder Deutsche stimmberechtigt ist, der das aktive Wahlrecht dieser Ebene noch nicht erhalten hat„.

Zudem soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem Jugendlichen zusätzliche Partizipationsmaßnahmen ermöglichen sowie politische Bildung in Schulen stärken.

In NRW im Landtag ist die FDP auch für eine Absenkung. Leider ist der Koalitionspartner CDU dagegen.

CDU und AfD sind dagegen. Wir haben uns zwar für eine Senkung des Wahlalters ausgesproche und die Absenkung des Wahlalters kann eine zusätzliche Motivation schaffen, sich für demokratische Prozesse und politische Fragen zu interessieren. Jedoch: Es braucht nun mal für die Absenkung des Wahlalters eine Verfassungsänderung und damit eine Mehrheit von zwei Dritteln im Landtag. Diese wird auch mit den Stimmen der FDP nicht erreicht. Da die CDU das so sieht. Ich persönlich war da bei noch nicht Abgeordnete.

Mit freundlichen Grüßen 

Claudia Cormann