Portrait von Christos Pantazis
Christos Pantazis
SPD
95 %
74 / 78 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Andreas K. •

Wie gewährleisten Sie künftig die Wahrung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung?

Sehr geehrter Herr Dr. Pantazis

Wie gewährleisten Sie künftig die Wahrung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung? Wenn Sie gesetzlich Versicherte wie mich zur Nutzung der elektronischen Patientenakten zwingen, um Zugang zur ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung zu erlangen,

Wenn Sie auch jene hierzu zwingen, die der Anlage und Verwendung der elektronischen Patientenakte widersprochen haben.

Wie ermöglichen Sie den Zugang für Versicherte, die sich bezüglich ihrer psychischen Probleme keiner digitalen Triage unterziehen wollen?

Den Psychotherapeuten wird von Krankenkassen oft vorgeworfen, sie behandelten nur „leichte“ Fälle. Aber: die häufig vergebene leichte Diagnose einer Anpassungsstörung F43.2 ist eine Schon-Diagnose aus gutem Grund, weil das Diskriminierungpotenzial von F Diagnosen hoch ist.

Die erzwungene Offenbarung psychischer Probleme Dritten ggü könnte den Zugang zur Pth erschweren und zur Chronifizierung unbehandelter psych. Erkrankung führen.

Portrait von Christos Pantazis
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ihre Sorge hinsichtlich des Schutzes sensibler Gesundheitsdaten und der Wahrung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung nehme ich sehr ernst. Gerade bei psychischen Erkrankungen handelt es sich um besonders schützenswerte Informationen, deren Umgang höchste Anforderungen an Datenschutz, Vertraulichkeit und die Rechte der Patientinnen und Patienten stellen muss.

Für mich ist klar: Patientinnen und Patienten müssen grundsätzlich selbst bestimmen können, wer Zugang zu ihren Gesundheitsdaten erhält. Dies gilt in besonderem Maße für Informationen zu psychischen Erkrankungen und psychotherapeutischen Behandlungen.

Zugleich bietet die Digitalisierung Chancen, die Versorgung zu verbessern, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und Patientinnen und Patienten schneller in die passende Behandlung zu bringen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass digitale Angebote das Vertrauen der Menschen verdienen und nicht zu neuen Hürden beim Zugang zur medizinischen oder psychotherapeutischen Versorgung führen.

Unabhängig von der Nutzung digitaler Anwendungen muss der Zugang zur ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung für alle Versicherten gewährleistet bleiben. Niemand darf aufgrund berechtigter Datenschutzbedenken von notwendiger Behandlung ausgeschlossen werden.

Deshalb gilt für mich: Digitalisierung und informationelle Selbstbestimmung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Eine moderne Gesundheitsversorgung muss beides gewährleisten – die Chancen digitaler Innovationen nutzen und zugleich die Rechte der Patientinnen und Patienten konsequent schützen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christos Pantazis, MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Christos Pantazis
Christos Pantazis
SPD

Weitere Fragen an Christos Pantazis