Antwort 01.10.2026 von Christoph Stetter CDU
Die Abgeordnetenentschädigung in Baden-Württemberg wird nicht etwa willkürlich oder nach eigenem Ermessen festgelegt.

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Die Abgeordnetenentschädigung in Baden-Württemberg wird nicht etwa willkürlich oder nach eigenem Ermessen festgelegt.
Mein Eindruck aus vielen Gesprächen zum Thema ist, dass die Notwendigkeit dieser Reform in weiten Teilen unserer Bevölkerung gesehen und anerkannt wird.
Wenn ich also davon spreche, welche „Faxen“ die Menschen dick haben, dann meine ich genau diese Rückmeldungen: zu viel Bürokratie, zu langsame Entscheidungen, Belastungen für Betriebe und Familien und den Wunsch nach weniger Streit und mehr Pragmatismus in der Politik.