(...) Anders als die deutsche Rechtstradition unterscheidet die UN-Konvention dabei nicht zwischen Mandats- und Amtsträgern, also zwischen gewählten Volksvertretern und Beamten. Deren Tätigkeiten unterscheiden sich jedoch grundlegend. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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