
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Die in der Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften geplante Änderung begrüße ich. Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B dürften damit auch Leichtkrafträder der Klasse A1 führen, ohne die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung vollständig durchlaufen und die theoretische und die praktische Prüfung ablegen zu müssen. (...)