
(...) Es geht um einen Prozess, der auch Zeit in Anspruch nehmen wird. So ist die Thüringer Gemeinschaftsschule keine "von oben verordnete", sondern eine "gewollte" Schule. Sie kann nur funktionieren, wenn sie von Eltern und Schülern, von den Kommunen und der Öffentlichkeit gewünscht ist. (...)