Sind sie bereit , sich der rechten Hetzkampagne mutig entgegenzustellen und in einem nächsten Wahlgang für Brosius-Gersdorf zu stimmen?
So zeigen Sie: Wir Bürger:innen schauen genau hin – und erwarten Rückgrat im Kampf für Demokratie und eine unabhängige Justiz.
Denn klar ist:
🟣 Brosius-Gersdorf steht für Grundrechte und Verfassungsintegrität.
🟣 Ihre Positionen zum Abtreibungsrecht sind rechtswissenschaftlich fundiert und gesellschaftlich mehrheitsfähig.
🟣 Sie ist für den 2. Senat nominiert – dort geht es u. a. um Parteiverbote, nicht um Abtreibung.
🟣 Wer sie diffamiert, gefährdet die Unabhängigkeit der Justiz.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich hiermit beantworten möchte.
das Bundesverfassungsgericht ist Hüter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, nicht Ort für politisch weitreichende Kurskorrekturen bei zentralen Wertfragen. Gerade bei Richterwahlen ist eine besondere Zurückhaltung geboten, wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat programmatisch von gefestigten Leitentscheidungen des Gerichts (im Falle Brosius-Gersdorf zum Lebensschutz) abweicht. Aus meiner Sicht muss eine Verfassungsrichterin oder ein Verfassungsrichter "über jeden Zweifel" erhaben sein, gerade in hochemotionalen Grundsatzfragen wie Lebensschutz oder bioethischen Konflikten, hierfür bedarf es eines sehr hohen Maßes an Kontinuität mit der bisherigen Dogmatik. Das Bundesverfassungsgericht wird als Ort verstanden, an dem fundamentale Werte nicht experimentell verschoben werden dürfen. Wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat für dieses verfassungsrechtlich so besondere Amt eines Bundesverfassungsrichters Haltungen, bzw. Rechtsauffassungen vertritt, die an zentralen Wertfundamente rüttelt und auch die vom Gericht selbst gezogenen Leitplanken anzweifelt, so ist es nur legitim, diese Kandidatin oder diesen Kandidaten nicht zu wählen.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Frauenpreiß, MdB

