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Christoph de Vries
CDU
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Frage von Uwe R. •

Wie ist ihre Position zu Frau Brosius-Gersdorf und seit wann denken Sie so?

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CDU

Sehr geehrter Herr R.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch. 

In der Plenarsitzung des Deutschen Bundestags am 11. Juli 2025 wurden die Richterwahlen zum Bundesverfassungsgericht kurzfristig abgesetzt. Grundsätzlich gilt: Die Kandidatinnen und Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht müssen über jeden Zweifel erhaben und mit ihrer Positionierung in der Breite akzeptabel sein. Eine Mehrheit von Zwei-Drittel der abgegebenen Stimmen ist bei der Wahl im Bundestag erforderlich. In der Unionsfraktion herrschten breit getragene inhaltliche Bedenken, welche die juristischen Positionen einer von insgesamt drei Kandidaten betrafen. Daraufhin haben die Spitzen der Koalition auf Vorschlag der CDU/CSU erörtert, die Wahlen der beiden anderen Kandidaten wie geplant durchzuführen. Die Koalition konnte sich jedoch nur auf eine Absetzung aller Richterwahlen verständigen. 

Fragen der Menschenwürde und des Lebensschutzes haben für uns höchste Priorität. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bleibt das christliche Menschenbild Richtschnur politischer Entscheidungen. Dies gilt natürlich auch für die Rechte und den Schutz ungeborenen Lebens. Wir werden nicht zulassen, dass der Einsatz für den Lebensschutz als rechts oder gar rechtsextrem diffamiert wird.

Über das weitere Wahlverfahren wird die Koalition nun konstruktiv beraten. Für uns ist aber klar, der Weg zu einem gemeinsamen, mehrheitsfähigen Kandidaten-Paket führt nicht über gegenseitige Vorwürfe, sondern erfordert Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht, Respekt vor den Kandidatinnen und Kandidaten und Respekt vor der Entscheidung der Abgeordneten. Das wird uns leiten bei unseren Gesprächen innerhalb der Koalition.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph de Vries

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