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Christoph Benze
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Frage von Dr. Werner M. •

Frage an Christoph Benze von Dr. Werner M. bezüglich Gesundheit

Wie stehen Sie zur Anerkennung homöopatischer Mittel als geeignete und erstattungsfähige und erstattungspflichtige Arzneien - nicht nur für Privatpatient*innen?

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Bündnis 90/Die Grünen

Die Debatte um die Homöopathie ist lang und kontrovers. Sie wurde stellenweise mit sehr viel Verve und Schärfe geführt. Die einen zweifeln am Erklärungsansatz der Homöopathie. Ihnen fehlt der Nachweis durch naturwissenschaftlich fundierte Studien. Die anderen haben selbst positive Erfahrungen mit der Homöopathie gemacht oder beobachtet. Sie stehen auf dem Standpunkt "wer heilt hat recht".

Als Naturwissenschaftler schätze ich zwar die Methode, dass Medikamenten auf ihre Wirksamkeit nachprüfbar sein sollten. Eine schwache Studiengrundlage ist für mich jedoch kein Ausschlusskriterium. Zudem gilt auch für andere medizinisch angewendete Verfahren dass der wissenschaftliche Nachweis dünn ist oder fehlt. Das Argument einiger Kritiker, dass man nicht mehr als nur ein Kügelchen Zucker schluckt, gilt in beide Richtungen. Denn dann können sie - anders als viele Medikamente der Schulmedizin  - auch keine Nebenwirkungen haben. Selbst ein verstärkter Placeboeffekt würde für viele eine lindernde Wirkung bedeuten. 

Fest steht: die Kosten der homöopathischen Behandlungen sind gering. Auf homöopathische Behandlungen fallen weniger als ein Promille der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Intensität der Debatte steht also in keinem Verhältnis zu den durch Homöopathie verursachten Kosten! 

Wir haben derzeit die Situation, dass jede Krankenkasse frei entscheiden kann, ob sie die Kosten für Homöopathische Mittel übernimmt oder nicht. Mehrere Krankenkassen tun dies. Auch die Beitragssätze sind durch die Zusatzbeiträge je nach Krankenversicherung verschieden. Wir haben also die freie Wahl zu entscheiden, bei welcher Krankenkasse wir versichert sein wollen. Dies können wir von den Beitragssätzen oder vom Leistungskatalog der jeweiligen Kasse abhängig machen.

Für mich braucht es kein gesetzliches Verbot für eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen, wie die Kritiker der Homöopathie fordern. Auch sehe ich keine Notwendigkeit, dass der Gesetzgeber den Kassen die Kostenübernahme vorschreibt, wie vielleicht einige Befürworter wünschen. Durch die bestehende Wahlmöglichkeit können Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen heute abwägen, welcher Leistungskatalog und welcher Zusatzbeitrag für sie passend passend erscheint.