Portrait von Christine Lambrecht
Antwort von Christine Lambrecht
SPD
• 27.02.2007

(...) eine sozialpolitische Errungenschaft für diesen Personenkreis dar. Dabei wird das rentenversicherunrentenversicherungspflichtige Einkommenbstätigen Pflegepersonen nach einem Entgelt berechnet, das sich in der Höhe nach dem Entgelt für die Pflegeleistungen entsprechender Pflegedienste und nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit richtet. Die gesetzliche Regelung, wonach Altersvorsorgezulage und Eigenbeitrag bei der Riester-Rente nach dem fiktiven Entgelt, das Sie benannt haben, berechnet werden, ist rechtlich korrekt, da diese Beiträge immer nach dem rentenversicherungspflichtigen Einkommen berechnet werden. (...)

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