
(...) Mit dem Grundsatz "Löschen vor Sperren" haben wir eine rechtsstaatlich klare Regelung durchgesetzt: Zuerst muss alles getan werden, dass kinderpornografische Internetseiten aus dem Netz gelöscht werden. (...) Die Regelung ist rein präventiv, transparent und bietet umfassende Rechtsschutzmöglichkeiten. (...)