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Christine Lambrecht
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Frage von Felix S. •

Frage an Christine Lambrecht von Felix S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Im Grundgesetz soll laut ihrem Ministerium künftig stehen:
"Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allen staatlichen Handeln, dass es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör."
Leider enthält dieser Artikel sehr viele uneindeutige Begriffe.
Werden diese Kinderrechte dazu führen, dass Kinder, die nicht an bestimmten Formen des Sexualkundeunterrichtes teilnehmen wollen und diesen Unterricht verlassen, als "eigenverantwortliche Persönlichkeit" geachtet werden oder müssen Eltern weiterhin mit Sanktionen rechnen, wenn diese sich weigern, Druck auf ihr Kind auszuüben, doch an diesem Unterricht teilzunehmen?
Wer bestimmt, was das Wohl des Kindes ist? Wird der Staat da Parameter setzen?
Wird künftig auch das subjektive Empfinden von Kindern geachtet, wenn z.B. bei denen Inhalte, die diese von Erwachsenen in der Schule dargeboten werden, Unwohlsein erzeugt?
Ab wann gelten Kinderrechte? Gelten diese auch für die ungeborenen Kinder und werden Sie alles machbare tun, Familien so zu fördern, dass es keine Gründe mehr für die Tötung noch nicht geborener Menschen gibt?
Haben Kinder ein Recht auf Papa und Mama und wird es deswegen ein rentenwirksames Erziehungsgehalt geben, damit Familienarbeit der Erwerbsarbeit gleichgfestellt wird und Eltern sich optimal um die Belange ihrer Kinder kümmern können?
Wie sehen die Kinderrechte angesichts der fehlenden oder beschränkten Geschäftsfähigkeit aus?
Wie verhält sich die noch verbotene Leihmutterschaft zu den Kinderrechten? Wird es bei diesem Verbot bleiben?
Wäre es nicht sinnvoll, vor der "sozialen Gemeinschaft" die Familie zu erwähnen, damit das Leben in der Familie deutlicher geschützt wird?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

bitte wenden Sie sich direkt an mein Abgeordnetenbüro:
Christine Lambrecht, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Oder: christine.lambrecht@bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Christine Lambrecht, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.