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Christine Aschenberg-Dugnus
FDP
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Frage von Jürgen Z. •

Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes soll "besonders die vulnerablen Gruppen, etwa in Pflegeheimen, schützen". Was ist mit denen, die nicht in Heimen leben?

Sehr geehrte Frau Aschenberg-Dugnus,
die Aussage, man müssen "ja nur die Angehörigen vulnerabler Gruppen in Heimen schützen" kam von Mitgliedern Ihrer Partei sei Beginn der Pandemie. Aber leider gab es weder Vorschläge zur Realisierung noch wurde in Betracht gezogen, dass viele der zu diesen Gruppen zählenden Bürger NICHT in Heimen, sondern noch selbstbestimmt in eigenen Wohnungen leben. Wie sollen diese geschützt werden?
Sie haben gesagt: "in allen anderen Bereichen aber werde auf die Eigenverantwortung der Bürger gesetzt" und " …das Land müsse lernen, im Alltag mit diesem Virus zu leben". Erfahrungsgemäß wird Eigenverantwortung aber von der Mehrzahl der Bürger nur auf die eigene Person bezogen. Verantwortung für Mitbürger durch Rücksichtnahme ist leider selten.
Eigenverantwortung beinhaltet m.E. nicht nur passiven Eigenschutz, sondern kann auch aktive Maßnahmen beinhalten. Wie weit kann ich zum Schutz meiner eigenen, durch Artikel 2 (2) GG geschützten Gesundheit gehen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Z.,

für Ihre Nachricht vom 20. März 2022 über Abgeordnetenwatch und Ihr mir entgegengebrachtes politisches Interesse möchte ich Ihnen danken.

Grundsätzlich habe ich mich allerdings aufgrund bisheriger Erfahrungen dazu entschlossen, Fragen im Rahmen der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestags künftig nicht mithilfe von Abgeordnetenwatch, sondern ausschließlich per persönlicher Nachricht zu beantworten. Gerne möchte ich Ihnen im Folgenden kurz die Gründe nennen, die mich zu dieser Entscheidung gebracht haben.

Als liberale Vertreterin der Bevölkerung in vorrangig gesundheitlichen, aber auch in Fragen anderer unterschiedlicher Themenbereiche, schätze ich den direkten Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik in hohem Maße und pflege ihn auch. Meine Erfahrungen zeigen, dass die externe Vermittlung der Kommunikation zwischen Petentinnen, Petenten und mir in meiner Funktion als Bundestagsabgeordnete oft mit Abstrichen bei der Konstruktivität des Meinungsaustausches einhergeht. Die weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch verhindert die offene, konstruktive Diskussion bestimmter Sachverhalte, zumal ich diese auch im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte - etwa das öffentliche Teilen von Terminen oder Kontaktdaten im Internet - als eher diskurshemmend und damit schwierig empfinde. Somit ist auch der Übergang in eine andere Art der Kommunikation stark eingeschränkt, ganz zu schweigen von gewissen zeitlichen Verzögerungen bedingt durch die entsprechenden Umwege über eine Internetplattform Dritter.

Ich möchte sie aus diesem Grund freundlich dazu auffordern, meine Website (www.christine-aschenberg-dugnus.de) zu besuchen, sollten Sie Interesse an meinen politischen Aufgaben und Initiativen haben. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zu meiner Arbeit im Deutschen Bundestag sowie auch den direkten Kontakt zu mir und meinem Büro.

Für die Beantwortung ihrer Frage mit diesem Standardschreiben bitte ich aus den oben genannten Gründen um Ihr Verständnis. Auf Ihre direkte Anfrage an mich beziehungsweise mein Büro freue ich mich.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Aschenberg-Dugnus

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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