
(...) Hinsichtlich des Bereichs Schule ist das Ziel der geplanten Grundgesetzänderung ein positives: die Unterstützung finanzschwacher Kommunen bei der Sanierung von Schulen. Für diese Unterstützung bei der Bildungsinfrastruktur wird im neuen Art. 104c GG die verfassungsrechtliche Grundlage geschaffen. (...)