Für Nordrhein-Westfalen gilt weiterhin das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Dieses ist ein eigenständiges Landesgesetz und wird durch Änderungen des Bundesrechts nicht automatisch verändert.
Antwort 06.07.2026 von Christina Schulze Föcking CDU
Antwort 06.07.2026 von Christina Schulze Föcking CDU
Dieses Gesamtpaket ist kein Kürzungsgesetz.
Antwort 02.09.2025 von Christina Schulze Föcking CDU
Wenn Sie das Gefühl haben, dass ihr Anliegen vor Ort nicht ausreichend Beachtung findet, besteht in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, sich an den Petitionsausschuss des Landtags zu wenden.
Antwort 15.12.2023 von Christina Schulze Föcking CDU
Ich nehme das Thema sehr gerne mit und verstehe Ihr Anliegen gut.
Antwort 15.02.2022 von Christina Schulze Föcking CDU
ich benutze bewusst die Beidnennung der Geschlechter oder variiere zum Beispiel in Reden zwischen ihnen.
Antwort 12.10.2021 von Christina Schulze Föcking CDU
Wir Abgeordneten sind jedem anderen Arbeitnehmer in Deutschland gleichgestellt, das heißt, wir unterliegen denselben Corona-Regeln.

