Frage an Christina Baum von Brigitte H. bezüglich Innere Sicherheit
Wohin kommen vom Arzt notierte Daten?

Sehr geehrte Frau H.,
Die Behandlungsunterlagen müssen zehn Jahre aufbewahrt werden, dann werden sie vernichtet.
„Die Aufbewahrungsfrist der ärztlichen Dokumentation ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dazu heißt es in § 630f BGB, dass der Arzt die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren hat, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen gelten.“
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christina Baum