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Frage von Günther S. •

Frage an Christian Schmidt von Günther S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schmidt,

zu Ihrer Antwort vom 31.08.2007, das Internet ist sehr wohl kontrollierbar (auch mit den bisherigen Mitteln).

Werden Sie für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung stimmen, mit der sämtliche Bundesbürger präventiv unter Generalverdacht gestellt werden und ein weiterer Schritt zum Überwachungsstaat getan wird?

Ist Ihnen auch bewusst, dass Deutschland dem „Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität“ beitreten soll und damit 52 Staaten in Europa und weltweit den Zugriff auf die ab 2008 in Deutschland zu speichernden Vorratsdaten eröffnen soll – nicht nur zur Verfolgung von Computerstraftaten, sondern jeglicher im Ausland mit Strafe bedrohter Handlung?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Sandmann,

Ihrem Vorwurf, dass mit der Umsetzung der EU-Richtlinie Nr. 2006/24/EG zur so genannten Vorratsdatenspeicherung sämtliche Bundesbürger präventiv unter Generalverdacht gestellt werden und ein weiterer Schritt zum Überwachungsstaat getan wurde, kann ich nicht zustimmen. Telekommunikationsunternehmen durften schon zuvor für Abrechnungszwecke Verbindungsdaten speichern. Neu ist, dass die Unternehmen nun zur Speicherung für sechs Monate gesetzlich verpflichtet sind, damit eine effektive Strafverfolgung gewährleistet ist.
Strafverfolgungsbehörden können wie bisher nur dann auf diese Daten zugreifen, wenn dies in einem Ermittlungsverfahren zur Aufklärung einer konkreten Straftat zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB