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Christian Lindner
FDP
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Frage von Andreas W. •

Frage an Christian Lindner von Andreas W. bezüglich Familie

Guten Abend Herr Lindner,

Die FDP fordert im neuen Parteiprogramm die Doppelresidenz (Wechselmodell) als Regelfall für Trennungskinder in Sorgerechtsverfahren, für den Fall, dass sich deren Eltern auf keine andere Nachtrennungs-Betreuung einigen können.
Wie läßt sich diese Forderung nach staatlicher Regulierung mit den liberalen Prinzipien Ihrer Partei in Einklang bringen? Welche konkreten Massnahmen werden Sie als Politiker zur Umsetzung o.g. Forderung ergreifen?

Vielen Dank für Ihre zeitnahen Antworten,

A. W.

Autor / Journalist
September Film Produktion, Köln

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich kann keinen Widerspruch zwischen Wechselmodell und liberalen Prinzipen erkennen: Nur, wenn sich die getrennten Eltern auf kein gemeinsames Betreuungsmodell einigen können, sollen die Familiengerichte grundsätzlich davon ausgehen, dass das Wechselmodell und damit der gleichberechtigte Umgang mit den Eltern zum Wohle der Kinder ist. Wenn Eltern im Trennungsfall also gemeinsam entscheiden, gibt es selbstverständlich auch keinen staatlichen Eingriff.

Vielmehr halte ich die jetzige gerichtlich angeordnete Praxis für viele Eltern - einer betreut und der andere zahlt - für unvereinbar mit liberalen Prinzipen. Eltern, die gleichberechtigt Verantwortung für ihr Kind übernehmen wollen, sollen das auch können. In der Praxis ist das Wechselmodell aber unter Umständen nicht anwendbar, beispielsweise wenn eine zu große Distanz zwischen den jeweiligen Wohnorten der Eltern den geregelten Schulbesuch des Kindes unmöglich macht. Hier muss das Gericht dann ausnahmsweise vom Wechselmodell als Regelfall abweichen.

Derzeit erweisen sich in der Praxis Regelungen im Unterhaltsrecht, im Recht der rechtlichen Vertretung des Kindes, im Sozialrecht, im Steuerrecht und im Rentenrecht als Hinderungs- oder Erschwernisgründe für eine erfolgreiche Umsetzung des Wechselmodells. So wird das Kindergeld, auch wenn Eltern die Betreuung hälftig aufteilen, nur an einen Elternteil ausgezahlt. In der Festsetzung des Unterhaltes bleiben eigene Aufwendungen für die Betreuung des Kindes häufig unberücksichtigt. Zur Stärkung des Wechselmodells müssen deshalb einige Rechtsgrundlagen neu ausgestaltet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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