
(...) Eine Überstellung von Herrn Puigdemont an Spanien ist dennoch kein Automatismus. Die erste Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein in diesem Fall gilt es zu respektieren und nun heißt es abzuwarten, wie die Entscheidung zur tatsächlichen Übergabe an die spanischen Behörden ausfällt. Gleichzeitig steht Herrn Puigdemont die Möglichkeit zur Verfassungsbeschwerde offen. (...)