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Christian Lindner
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Frage von Bernd-Josef H. •

Frage an Christian Lindner von Bernd-Josef H. bezüglich Finanzen

Finanzielle Katastrophenhilfe für die Geschädigten Ja aber Frage einer Umsiedlung wird nicht diskutiert. Warum nicht?
Da die Hilfe für den Wiederaufbau von allen Steuernzahlern zu erbringen ist, sollte auch die Frage einer Umsiedlung diskutiert werden. Basierend auf geographische Gegebenheiten sollten die Geschädigten vertraglich die einmalige Wahl wie folgt haben:
A) Einmalige Unterstützung zum Wiederaufbau an derselben Stelle. Ein weitere Unterstützung bei einer erneuten Naturkatastrophe in Zukunft wird dann aber nicht mehr von der Solidaritätsgemeinschaft unterstützt.
B) Angebot einer Umsiedlung. Aufgrund manche geographischen Lagen wäre eine Umsiedlung sinnhafter, da weitere Katastrophen absehbar sind und es nicht zu Lasten der Steuerzahler im Wiederholungsfalle gehen kann.
Grundsätzlich sollten die Bürger die Wahlfreiheit für a) oder b) haben. Nur sollten vertragsrechtlich die zukünftigen Risiken nicht wieder zu lasten der Allgemeinheit gehen. Wie stehen Sie dazu?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Huettl,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Nach der verheerenden Hochwasserkatastrophe ist entscheidend, dass Betroffene schnell und unbürokratisch die Hilfe erhalten, die sie benötigen. In vielen Fällen ist die Wohngebäudeversicherung betroffen. In welcher Höhe und unter welchen Bedingungen Versicherungsnehmer hier eine Versicherungssumme erhalten, hängt von der Versicherungspolice ab. Es kann also nur im Einzelfall entschieden werden, an welchem Ort der Wiederaufbau stattfindet und auf welche Art und Weise dies geschieht. Eine pauschale Vorgabe ist daher nur bedingt möglich.

Gleichzeitig unterscheiden sich die betroffenen Grundstücke erheblich. Oftmals gehören die zerstörten Gebäude zum historischen Stadtkern. Inwieweit hier eine "Umsiedlung" an einen anderen Ort sinnvoll ist, können nur die Kommunen vor Ort entscheiden. Auch hier wäre eine zentrale Richtlinie aus Berlin nicht sehr zielführend.

Wichtig ist, dass der Bund nun sein Mögliches tut, um die Betroffenen bestmöglich zu unterstützen. Hier ist vor allem finanzielle Hilfe gefragt, um unbürokratisch Maßnahmen zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur und zur Unterstützung der geschädigten Privathaushalte und Unternehmen einzuleiten. Daher haben wir Freie Demokraten einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der den Aufbauhilfefonds der letzten Hochwasserkatastrophe reaktiviert und somit schnelle Hilfen ermöglicht. Schauen Sie doch gerne mal rein: https://dserver.bundestag.de/btd/19/317/1931715.pdf.

Klar ist: Wir machen uns dafür stark, dass betroffene Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger vor Ort die nötige finanzielle Planungssicherheit erhalten, um nach den verheerenden Ereignissen den Wiederaufbau anzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lindner

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