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Christian Lindner
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Frage von Lars S. •

Frage an Christian Lindner von Lars S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Würden Sie per Gesetz ein Unternehmen mit 300 Arbeitsplätzen zum 31. Dezember 2020 schließen, dem Inhaber defacto ein Berufsverbot aussprechen und eben jene 300 Mitarbeiter und deren Familien somit die Existenz nehmen?

Video: https://www.youtube.com/watch?v=yGWFrbVol1g

Unser Hintergrund:
Wir sind ein Werksvertragsunternehmen aus Bayern im Bereich Wurstproduktion. ABER …
Werkvertragsunternehmen ist nicht gleich Werkvertragsunternehmen - außer für Politik und Medien.
Schon mal überlegt, dass es auch Werkvertragsunternehmen gibt, die Recht und Gesetz achten?
Keine Beanstandungen bei Kontrollen der Bundes- und Landesbehörden haben.
Und dass es Mitarbeiter gibt, die genau in solchen Unternehmen arbeiten möchten - freiwillig und rundum glücklich und zufrieden.
Und das schon seit Jahren. Gibt's nicht? Gibt's doch! Bei uns!

Weitere Faktenchecks: https://lstiefvater.de/werkvertraege

Wir sind sehr auf Ihre Antwort gespannt.
Vielen Dank.

Lars Stiefvater
Stiefvater Unternehmensgruppe

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und bitte entschuldigen Sie, dass ich aufgrund eines Büroversehens erst jetzt zu einer Antwort komme.

In der Tat handelt es sich bei der Diskussion um Werkverträge in der Fleischindustrie um ein Problem des Missbrauchs von Werkverträgen, nicht um ein Problem der Werkverträge an sich. Dieses Instrument ist schließlich bereits seit 120 Jahren im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und wird in etlichen Branchen und von vielen Unternehmen korrekt und sinnvoll angewendet. Die Lösung kann daher aus Sicht der Freien Demokraten nicht in einem pauschalen Verbot von Werkverträgen in bestimmten Branchen liegen. Vielmehr sollten die staatlichen Rahmenbedingungen für entsprechende Arbeitsverhältnisse und insbesondere ihrer konsequenten Kontrolle gestärkt werden: Unter anderem muss die Unterbringung von Arbeitnehmern der Arbeitsstättenverordnung entsprechend sichergestellt sein und Arbeitszeiten beispielsweise durch eine verpflichtend elektronische und transparente Zeiterfassung nachverfolgt werden können.

Das nun in Kraft getretene Arbeitsschutzkontrollgesetz schießt aber deutlich über dieses Ziel hinaus und geht nicht das Problem an der Wurzel an, sondern trifft stattdessen auch viele redliche Unternehmer, Betriebe und deren Mitarbeiter. Wir haben es deshalb im Deutschen Bundestag abgelehnt. Unser Berichterstatter, mein Kollege Carl-Julius Cronenberg, kann Ihnen hierzu noch weitere Informationen bereitstellen.

Für heute wünsche ich Ihnen persönlich alles Gute und trotz allem viel Glück und Erfolg im Neuen Jahr.

Freundliche Grüße nach Nürnberg

Christian Lindner

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