Frage an Christian Lindner von Dieter K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Lindner,
von meiner Krankenkasse erhielt ich ein Schreiben dass ich auf den Auszahlungsbetrag einer Direktversicherung 10 Jahre lang monatliche Krankenversicherungsbeiträge nachzubezahlen hätte. Bei Nichtzahlung wird gepfändet.
Die Direktversicherung( Vertrag von 1980) wurde von meinem Einkommen bezahlt. Der Vertrag beinhaltet keine Vereinbarung einer Nachzahlung. Der Vertrag ist inhaltlich identisch mit einer Lebensversicherung aus dem Jahre 1980. Der einzige Unterschied war, dass diese Direktversicherung(Lebensversicherung) nicht als Sicherheit z.B bei einem Darlehen verwendet werden konnte..
Anscheinend hat das Bundessozialgericht die Rechtmäßigkeit in einem Urteil 1997 und 2001 bestätigt.
Auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit 2007.
Wie stellen Sie sich zu diesem Thema.
Enteignung von Rentnern, Vertragsbruch, rückwirkende Veränderungen eines Vertrages ohne Informationen an die Versicherten.
Hat dies noch etwas mit Recht zu tun?
Verursacht wurde das ganze durch die damalige Bundesregierung.
Eingeführt wurde das Ganze mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen ab 01.01.2004
Als privatversicherter müsste ich nicht bezahlen.
Für mich ist das eine bodenlose Frechheit.
Das zum Thema privat vorsorgen, 2. Standbein zur gesetzlichen Rente...
Sehr geehrter Herr K.,
danke für Ihre Nachricht.
Die FDP hat dieses Gesetz damals, 2004, abgelehnt. Die Beschwerde müssen Sie an SPD, Grüne und CDU/CSU richten, die in Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben.
In den Landtagen haben wir das Problem in den letzten Jahren mehrfach zum Thema gemacht. In unserem aktuellen Wahlprogramm finden Sie die Forderung nach einer Korrektur.
Beste Grüße
Christian Lindner