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Christian Lindner
FDP
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Frage von Daniel S. •

Frage an Christian Lindner von Daniel S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Lindner,

wie sehen sie es mit einen Rechtsanspruch für Eltern mit einen behinderten Kind bis drei Jahren auf einen heilpädagogischen Kitaplatz oder einer Kindertagesstätte. Wir sind selber Eltern eines behinderten Kindes und werden das Betreungsgeld beantragen, aber nicht weil wir eine Wahl haben sondern weil meine Ehefrau wegen der schweren Erkrankung unseres Sohnes zuhause bleiben muss da es nicht genügend Fachpersonal gibt, die behinderte Kinder betreuen können. Als Vater eines Herzkranken Kindes mussten wir sogar erleben das die gesetzliche Krankenversicherung unseren Sohn wegen seiner Herzfehler aus Kostengründen ablehnte. Dies hatte zur Folge das wir kurz nach seiner Geburt Notgeheiratet haben um Ihn dann über mich schnellstens doch noch gesetzlich versichern zu können. Leider mussten wir zudem miterleben das wir da kein Einzelfall sind. In Elterngesprächen im Herzzentrum von Leipzig, in der Kinderherzklinik in Göttingen und auf der onkolgischen Kinderstation in Erfurt und in einer von leider nur vier Nachsorgekliniken für Herzkranke Kinder in Tannheim sind uns solche Erfahrungen zugetragen worden, das Kassen die Kostenübernahme von schwer Herzkranken Kindern erstmal ablehnten. Was tut die FDP damit diesen Familien die durch die schwere Erkrankung Ihrer Kinder oftmals in Not geraten und sozial abrutschen oder gar zerbrechen poltisch damit das in Deutschland nicht mehr passiert.?

Vielen Dank
Daniel Senger

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Senger,

aktuell haben Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Kinder einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung oder der Förderung in der Kindertagespflege. Ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 wird dieser Rechtsanspruch dahingehend ausgeweitet, dass er bereits für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr gilt. Diese Grundansprüche gelten natürlich auch für Kinder mit schweren Erkrankungen, die damit zu dem Personenkreis gehören, der nach den §§ 53,54 SGB XII ein Recht auf Eingliederungshilfe hat. Wie genau Sie diesen Rechtsanspruch auf eine Betreuung für Ihr Kind, welches, wie ich Ihren Ausführungen entnehme, aufgrund einer schweren Erkrankung einen heilpädagogischen Förderbedarf hat, einlösen können, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt. Ich bitte um Verständnis, dass ich an dieser Stelle nicht in eine umfassende Sachverhaltsprüfung eintreten kann.

Generell kann ich Ihnen jedoch zu sichern, dass die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für die Liberalen ein zentrales Anliegen ist. Wir setzen uns für ein qualitativ hochwertig bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für jedes Kind ein.

Zur Versorgungssituation von herzkranken Kindern kann ich Ihnen folgendes mittteilen: Nach Informationen der Stiftung Kinderherz wird etwa jedes 100. Kind, das in Deutschland zur Welt kommt, mit einem Herzfehler geboren. Das sind also ca. 7.000 kranke Kinderherzen pro Jahr. Insgesamt gibt es mehr als 100.000 betroffene Kinder in Deutschland. Zu der von Ihnen geschilderten Problematik der Kostenübernahme der Heilbehandlungen Ihres Kindes liegen uns derzeit noch keine Erkenntnisse vor. Wir haben jedoch das Bundesgesundheitsministerium davon in Kenntnis gesetzt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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