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Christian Lindner
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Frage von W. Josef K. •

Frage an Christian Lindner von W. Josef K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Lindner,

Bitte beachten Sie als Bundestagsabgeordnete(r)die klare Botschaft und Aufforderung des Papstes Benedikt XVI. die ge- und erhört werden sollte:
FAZ net:
„Kirche soll auf Macht verzichten“
Benedikt XVI. hat seinen viertägigen Besuch in Deutschland mit einem Plädoyer für einen Verzicht der katholischen Kirche auf Macht und Privilegien beendet. Nötig sei eine „Entweltlichung“.
25. September 2011
Papst Benedikt XVI. hat seinen viertägigen Besuch in Deutschland mit einem Plädoyer für einen Verzicht der katholischen Kirche auf Macht und Privilegien beendet. In einer Rede vor Repräsentanten aller Gliederungen der Kirche im Freiburger Konzerthaus am Sonntagnachmittag sagte er: „Die von ihrer materiellen und politischen Last befreite Kirche kann sich besser und auf wahrhaft christliche Weise der ganzen Welt zuwenden, wirklich weltoffen sein.“

Ausführlich hier: http://www.faz.net/artikel/S32826/benedikt-xvi-beendet-deutschland-besuch-kirche-soll-auf-macht-verzichten-30723949.html

Der Artikel 140 des GG. verlangt seit Gründung der Bundesrepublik die strikte Trennung von Kirche und Staat – bisher hat keine Regierung dieses Problem ernsthaft aufgegriffen.

Kommen Sie jetzt dem Wunsch des Papstes nach, befreien Sie die Kirche von ihrer Macht und ihren Privilegien, damit echte und ernste Glaubensvermittlung für die Kirche wieder möglich wird.

Darüber hinaus entlasten Sie unseren Staat von erheblichen Belastungen, was der dringend notwendigen Staatshaushaltssanierung gut täte.

Für Ihre Unterstützung danken Ihnen nicht nur die Gläubigen, sondern auch die Religionsfreien, die in ihrer Gesamtheit bisher die großen Kirchenmit finanzieren mussten.

Ist es aus Ihrer Sicht denkbar eine entsprechende Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen?

Mit freundlichen Grüßen

W. Josef Kraftsik

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FDP

Sehr geehrter Herr Kraftsik,

Benedikt XVI hat eine interessante Debatte über die Privilegien der Kirche angestoßen. Durch Religionsunterricht, Militärseelsorge und theologische Fakultäten gewährleistet der Staat individuelle und kollektive Religionsfreiheit. Insofern ist ihre Inanspruchnahme und Gestaltung den Religionsgemeinschaften freigestellt.

Einer gerechten Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen, so wie das Grundgesetz sie vorsieht, verschließen sich auch die Liberalen nicht. Sie sollte aber im Einvernehmen mit den Kirchen und nicht einseitig erfolgen. Auf Landesebene, etwa in Hessen, gibt es kompromissfähige Lösungen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lindner

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