Die Frage zum Fortbestand der Förderkonditionen zum GEG kann aufgrund der laufenden Koalitionsverhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
Die Musterbauordnung existiert seit 1960 und wird weiterentwickelt. Die Länder regeln das Baurecht selbst. In Bayern gilt ab 2025 ein Modernisierungsgesetz.
Es steht also noch nicht final fest, in welcher Höhe sich die EU an den Kosten des Brenner-Nordzulaufs beteiligen wird.
Hier ist einerseits der Bund gefordert, aber auch der Freistaat Bayern nimmt bei der Erforschung viel Geld in die Hand, insgesamt 10 Millionen Euro.
Sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, besteht bereits ein allgemeines Informationszugangsrecht. Ein IFG würde keinen Mehrwert bieten.
Die Zuständigkeit liegt bei den Kollegen im Deutschen Bundestag.

