Frage von Angela L. • 01.02.2025

Antwort von Christian Bernreiter CSU • 11.02.2025
Es steht also noch nicht final fest, in welcher Höhe sich die EU an den Kosten des Brenner-Nordzulaufs beteiligen wird.
Atelier Krammer
Es steht also noch nicht final fest, in welcher Höhe sich die EU an den Kosten des Brenner-Nordzulaufs beteiligen wird.
Hier ist einerseits der Bund gefordert, aber auch der Freistaat Bayern nimmt bei der Erforschung viel Geld in die Hand, insgesamt 10 Millionen Euro.
Sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, besteht bereits ein allgemeines Informationszugangsrecht. Ein IFG würde keinen Mehrwert bieten.
Die Zuständigkeit liegt bei den Kollegen im Deutschen Bundestag.
Die künftige Finanzierung des Deutschlandtickets ist offen. Ausführliche Antworten finden sich auf meinem Profil.
Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung besteht ab 3 km Schulweg (ab Jahrgangsstufe 5). Zuständig für Sie ist die Stadt München bzw. das StMUK.