Antwort 18.12.2025 von Christian Bernreiter CSU
Im Einzelfall steht der Rechtsweg offen.

Atelier Krammer
Im Einzelfall steht der Rechtsweg offen.
Die erst kürzlich beschlossene Fortführung des Deutschlandtickets bis 2030 fließt in die Ausarbeitung der Schülerbeförderung durch das StMUK ein.
Die Zuständigkeit liegt bei der EU.
Die Entscheidung trifft die untere Bauaufsichtsbehörde.
Für die Frage ist die Bundesregierung zuständig.
Die Schülerbeförderung wird derzeit insgesamt überprüft. Zuständig ist das Kultusministerium.