Antwort 12.12.2025 von Christian Bernreiter CSU
Die Entscheidung trifft die untere Bauaufsichtsbehörde.

Atelier Krammer
Die Entscheidung trifft die untere Bauaufsichtsbehörde.
Für die Frage ist die Bundesregierung zuständig.
Die Schülerbeförderung wird derzeit insgesamt überprüft. Zuständig ist das Kultusministerium.
Auf die ausführliche Antwort des zuständigen Ministers, Joachim Herrmann wird verwiesen.
Der Bau sowie der Erwerb von selbstgenutztem Eigenwohnraum werden im kommenden Jahr im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms möglich sein.
Die Antworten finden sich im Grundsatzprogramm der CSU.