Antwort 26.01.2026 von Christian Bernreiter CSU
Der Freistaat hat insoweit bei der verkehrsrechtlichen Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen an Autobahnen keinerlei Zuständigkeiten mehr.

Atelier Krammer
Der Freistaat hat insoweit bei der verkehrsrechtlichen Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen an Autobahnen keinerlei Zuständigkeiten mehr.
Im Einzelfall steht der Rechtsweg offen.
Die erst kürzlich beschlossene Fortführung des Deutschlandtickets bis 2030 fließt in die Ausarbeitung der Schülerbeförderung durch das StMUK ein.
Die Zuständigkeit liegt bei der EU.
Die Entscheidung trifft die untere Bauaufsichtsbehörde.
Für die Frage ist die Bundesregierung zuständig.