
(...) Es besteht schon ein Unterschied zwischen der Kritik eines Oppositionsführers an politischen Weichenstellungen der Landesregierung und der rechtlichen Bewertung des Handelns der Landesverwaltung durch Anwälte. (...)
Tobias Koch
(...) Es besteht schon ein Unterschied zwischen der Kritik eines Oppositionsführers an politischen Weichenstellungen der Landesregierung und der rechtlichen Bewertung des Handelns der Landesverwaltung durch Anwälte. (...)
(...) Es besteht schon ein Unterschied zwischen der Kritik eines Oppositionsführers an politischen Weichenstellungen der Landesregierung und der rechtlichen Bewertung des Handelns der Landesverwaltung durch Anwälte. (...)
(...) Es besteht schon ein Unterschied zwischen der Kritik eines Oppositionsführers an politischen Weichenstellungen der Landesregierung und der rechtlichen Bewertung des Handelns der Landesverwaltung durch Anwälte. (...)
(...) Es besteht schon ein Unterschied zwischen der Kritik eines Oppositionsführers an politischen Weichenstellungen der Landesregierung und der rechtlichen Bewertung des Handelns der Landesverwaltung durch Anwälte. (...)
Sehr geehrter Herr Fahner,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25.2.2016, die mir abgeordnetenwatch.de weitergeleitet hat.
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