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Antwort 18.09.2019 von Christel Oldenburg SPD

(...) Bürgerschaft und Senat haben gemeinsam dafür gesorgt, dass Unternehmen in Hamburg zusätzlich zum Bundesgesetz eine freiwillige Vereinbarung abschließen. Damit wollen wir erreichen, dass ausgeliehene Elektro-Tretroller nicht achtlos liegen gelassen und beim Fahren, Entleihen und auch beim Abstellen sinnvoll in den Straßenraum integriert werden. Wer mit dem E-Roller durch Hamburg fährt, muss sich genauso an die Straßenverkehrsregeln halten wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch. (...)