Sind Sie für eine Erhöhung der Diäten der Bundestagsabgeordneten im Jahr 2025 um 6%?

Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Im Jahr 2011 hat der Bundestag eine unabhängige Expertenkommission zur Überprüfung des Abgeordnetenrechts und der damit verbundenen Neuregelung der künftigen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung eingesetzt. Auf der Grundlage der Empfehlungen dieser Kommission gilt seit der 18. Wahlperiode das Verfahren, dass die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli an die allgemeine Lohnentwicklung im Land angepasst wird. Dies kann sowohl zu einer Erhöhung als auch zu einer Senkung der Abgeordnetenentschädigung führen.
Das Gesetz sieht vor, dass der Bundestag in jeder Legislaturperiode innerhalb der ersten drei Monate nach der Wahl darüber berät und abstimmt, ob das Verfahren auch in der laufenden Legislaturperiode angewendet werden soll. Ich halte das bisherige Verfahren für sinnvoll.
Das Verfahren gewährleistet eine nachvollziehbare Entschädigung, die an ein objektives, transparentes und damit von den Abgeordneten unabhängiges Kriterium gekoppelt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Chantal Kopf